Allgemeine Geschäftsbedingungen


4 RENT & SALE - Real Estate e.K. – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebote

Mit der Verwendung des Angebotes der 4 RENT & SALE - Real Estate e.K. erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Die 4 RENT & SALE - Real Estate e.K., im Nachfolgenden „Makler“ genannt, darf nach seiner Wahl als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig sein. Der Makler darf grundsätzlich für beide Seiten tätig sein. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Interessent auf den erhaltenen Exposés bzw. Nachweisbestätigungen, dass ihm die genannten Objekte nicht bekannt sind und bei bestehender Vorkenntnis der Makler dennoch vermittelnd und provisionspflichtig tätig werden soll. Als nachgewiesen gelten auch ohne Bestätigung des Interessenten per Post, Fax oder E-Mail zur Kenntnis gebrachte Objekte. Die Angaben des Maklers beruhen auf die vom Auftraggeber erteilten Informationen. Die Angaben, welche nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, erfolgen ohne jede Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten. Der Makler haftet keinem Vertragspartner für die Bonität, für einen ausreichenden Umfang und den Wahrheitsgehalt von Auskünften anderer Vertragspartner. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen.

§ 2 Unbefugte Weitergabe

Die Angebote des Maklers sind nur für den Miet- bzw. Kaufinteressenten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Ohne die Zustimmung des Maklers dürfen die Angebote Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verletzt der Interessent diese Verpflichtung und es kommt zu einem Miet- bzw. Kaufvertragsabschluss mit dem Dritten auf Grund dieser Vertragsverletzung, haftet der Interessent dem Makler für die entgangene Provision. Der Empfänger ist nicht berechtigt, ohne Einschaltung des Maklers Verbindungen zum Käufer/ Verkäufer bzw. Vermieter/ Mieter herzustellen.

§ 3 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das von dem Makler nachgewiesene Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Makler und Interessent vereinbaren, dass danach kein Einwand mehr möglich ist.

§ 4 Provisionsanspruch

Am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Miet- bzw. Kaufvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet eine Maklerprovision an den Makler zu zahlen. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Ein Maklervertrag mit Provisionspflicht entsteht auch bei telefonisch bzw. mündlich bekannt gegebenen Objekten. Es entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird, wie zum Beispiel Kauf statt Miete oder umgekehrt. Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung (gesetzlich oder vertraglich) erlischt bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Falls auf dem Exposé nicht anders vermerkt, beträgt die Maklerprovision bei Miet-, Untermiet-, Pacht-, Unterpacht- und Kaufverträgen:

  • Mietwohnungen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
  • Gewerbeobjekte: 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
  • Kaufobjekte: 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
    Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrages fällig. Die Provision ist nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin. Auf das Verhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

§ 6 Sonstiges

Teilnichtigkeit der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.
Stand 21.06.2015